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30.04.2008 » Druckversion
CDU stärkt Wahlfreiheit für Familien
Zu dem heutigen Kabinettsbeschluss über den Gesetzentwurf zum Ausbau der Tagesbetreuungsplätze erklärt CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla:

Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Familien in Deutschland. Der Kabinettsbeschluss bildet die Grundlage dafür, dass bis zum Jahr 2013 im Durchschnitt für 35 Prozent der Kinder im Alter von unter drei Jahren qualitativ hochwertige Tagesbetreuungsplätze zur Verfügung stehen. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen wird damit dem Wunsch der Eltern nach mehr Betreuungsplätzen Rechnung getragen.
Nach Schaffung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots vor Ort wird zudem ab 1. August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder von dem vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt. Die Union konnte sich mit ihrer Forderung durchsetzen, dass ab 2013 auch ein Betreuungsgeld für Eltern angeboten wird.
Der Gesetzentwurf von Familienministerin Ursula von der Leyen unterstützt das Ziel der CDU-Familienpolitik, dass sich möglichst viele junge Menschen für ein Leben mit Kindern entscheiden. Das zentrale Anliegen der CDU, die Wahlfreiheit für Familien zwischen Beruf und häuslicher Kindererziehung zu schaffen, ist entscheidend vorangekommen.



 
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